Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Allgemeines

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Gabriele Havel (nachfolgend: „Trainerin“) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem zum Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
  2. Kunden im Sinne von § 1 S. 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.

 

2 Vertragsgegenstand

  1. Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung bei Personal Trainings, sowie die Konzeption und Durchführung von Gruppentrainingseinheiten und Workshops.

 

3 Leistungsgegenstand

  1. Im Personal Training: Die Trainerin bietet dem Kunden ein auf den Kunden optimal ausgerichtetes Konzept an. Das Konzept enthält diverse Empfehlungen zu Trainingsinhalten, Ernährungsgestaltung und Lebensführung. Das Konzept berücksichtigt die jeweiligen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden.
  2. Die Trainerin gewährleistet dem Kunden eine individuelle Beratung. Die Betreuung des Kunden erfolgt persönlich durch die Trainerin.
  3. Für Gruppentrainings verpflichtet sich die Trainerin verpflichtet sich, das Gruppentraining sorgfältig zu konzipieren und durchzuführen und den Kunden soweit möglich, individuell zu beraten und zu betreuen.
  4. Folgende Leistungen werden zusätzlich angeboten: Gesundheits- und Fitnesstests.

 

4 Training und Terminvereinbarung

  1. Vor Beginn der Trainingseinheiten findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. Im Rahmen des Gesprächs werden die Inhalte und Ziele abgestimmt. Im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert der Kunde die Trainerin über seine gesundheitlichen und körperlichen Einschränkungen.
  2. Eine Trainingseinheit dauert 60 Minuten. Die längeren Trainingseinheiten werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
  3. Die Trainingseinheiten finden nach Absprache entweder in den Räumlichkeiten des Trainers, des Kunden oder an einem öffentlichen Platz statt.
  4. Die Trainerin kann bei Outdoor-Terminen infolge schlechten Wetters (Sturm, starker Regen, Schneefall) das Training absagen bzw. verschieben und in Absprache mit dem Kunden an einem anderen Tag nachholen. Sagt die Trainerin den Outdoor-Termin nicht ab, findet das Training am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Eine temperaturbedingte Absage oder Nichterscheinen des Kunden ist nicht zulässig. Für passende, temperaturangepasste Kleidung ist der Kunde selbst verantwortlich.
  5. Die Termine erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung. Der vereinbarte Termin muss spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt werden. Für zu spät abgesagte bzw. nicht wahrgenommenen Termine wird der volle Preis für eine Trainingseinheit berechnet.
  6. Trainingseinheiten, die wegen Erkrankung oder Verhinderung der Trainerin ausfallen, werden nach Absprache und Möglichkeit nachgeholt bzw. im Voraus bezahlte Einheiten zurückerstattet.

 

 

5 Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer über seine Sporttauglichkeit unaufgefordert vor dem Beginn der Trainingsstunde zu informieren. Sollten während des Trainings plötzliche Gesundheits- oder Befindlichkeitsstörungen auftreten, so ist der Kunde verpflichtet, die Trainerin umgehend darüber in Kenntnis zu setzen.

 

6 Zahlungsbedingungen

  1. Das Honorar der Trainerin richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
  2. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu bezahlen.
  3. Derzeit stehen folgende Zahlungsmethoden zur Verfügung: Überweisung, Barzahlung.

 

7 Haftung und Hinweise

  1. Die Trainerin haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainerin, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von der Trainerin zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
  2. Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit zu bringen. Von Seiten der Trainerin werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
  3. Die Trainerin haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Anweisungen der Trainerin und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung der Trainerin ausgeschlossen.

 

 

8 Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von der Trainerin gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des in § 3 genannten Leistungsgegenstandes verwendet.
  2. Die Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus derDatenschutzerklärung der Trainerin.

 

9 Geheimhaltung

  1. Die Trainerin ist verpflichtet, über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainingsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Trainerin und dem Kunden.

 

10 Vertragsdauer

  1. Zwischen der Trainerin und dem Kunden werden grundsätzlich nur befristete Verträge geschlossen. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Als Nachweis werden ausschließlich ärztliche Atteste anerkannt.
  2. Die jeweiligen Saison-Blocks/Abonnements enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Der Beitrag ist auch dann zu zahlen, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Die nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden nicht finanziell abgegolten und können nach Beendigung des Saison-Blocks/Abonnements nicht nachgeholt werden.
  3. 10er-Block Outdoor berechtigt zur Teilnahme an 10 Einheiten am Outdoor-Training. Die Gültigkeit beträgt 6 Monate, ab der ersten Buchung/Teilnahme.

 

 

11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.